Dienstleistungen
Dienstleistungen
Hundesteuer anmelden und abmelden
Beschreibung der Dienstleistung
Für die in der Stadt Halle (Saale) gehaltenen Hunde muss Hundesteuer gezahlt werden. Spätestens 14 Tage nachdem der Hund angeschafft wurde, muss dieser vorzugsweise persönlich bei der Abteilung Steuern angemeldet werden. Neugeborene Hunde gelten drei Monate nach der Geburt als steuerfrei, dennoch müssen auch diese innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.
Gebühr
Die Höhe der Steuersätze und eventuelle Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände, etwa für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind oder bei Übernahme von Hunden aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale), entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Bei Verlust der Hundesteuermarke kann diese gegen eine Gebühr von 10,00 EUR erneut erworben werden.
Bearbeitung
- Zusendung des Steuerbescheides innerhalb von 14 Tagen, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Bei einer persönlichen Anmeldung wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt
Erforderliche Unterlagen
- Impfpass des Hundes,
- Kauf- oder Abgabenvertrag,
- Personalausweis des Hundehalters,
- Falls vorhanden, wird die Transponder- und Versicherungsnummer (Kopie der Versicherungspolice) als Service an den Fachbereich Sicherheit, Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, weitergeleitet.
Zusätzliche Hinweise
Eine Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Tod des Hundes, Umzug des Hundehalters oder eines Halterwechsels erfolgen. Die Hundesteuermarke muss anbei zurückgegeben werden und eine Bescheinigung des Tierarztes über den Tod des Hundes (z. B. Tötungsbescheinigung bei Einschläferung) oder ein Übergabevertrag vorliegen. Bei Verkauf oder Schenkung darf die Hundemarke nicht an den Neubesitzer übergeben werden.
Alle Änderungen (die Hundehaltung oder den Hundehalter betreffend) sind formlos der Abteilung Steuern mitzuteilen.
Antragstellung
vorzugsweise persönlich
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung und Verwaltungskostensatzung (siehe Satzungen)
Formulare und andere Dokumente
Hund, Anmeldung (1,53 MB)
Hundsteuer, Datenschutzhinweis(149 KB)
Hund, Abmelden(1001 KB)
Hundesteuersatzung - Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (2.02-1)(69 KB)
SEPA-Lastschriftmandat (603 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Sachgebiet Hundesteuer
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4422
Telefon: 0345 221-4431
Faxnummer: 0345 221-4437
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Sachgebiet Hundesteuer
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Kommunale Steuern (20.3.3)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4422
Telefon: 0345 221-4416
Faxnummer: 0345 221-4437
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.