Dienstleistungen
Dienstleistungen
Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht
Beschreibung der Dienstleistung
Wurde die Fahrerlaubnis vom Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, kann eine neue Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist wieder beantragt werden.
Gebühr
56,20 - 90,50 EUR (fallbezogen)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
4 Wochen bis 3 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Wohnsitzes mit Personalausweis oder Reisepass oder gültigem Passersatz
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß Passverordnung (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
- Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- Eignungsnachweis (Gesundheitsfragebogen)
- Behördliches Führungszeugnis (kann in der Fahrerlaubnisbehörde mit beantragt werden)
- Nachweis über eine Erste Hilfe Schulung
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1E
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzliche Hinweise
- Das Formular wird im Beisein des Antragstellers von der Fahrerlaubnisbehörde erstellt.
- Die Fahrerlaubnis erlischt, wenn sie entzogen oder darauf verzichtet wurde. Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach deren Ablauf automatisch wieder auf. Die Fahrerlaubnis muss, nach den Vorschriften der Ersterteilung, wieder neu beantragt werden. Die alten Besitzstände sind erloschen.
- In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare, medizinisch-psychologische Begutachtungen, fachärztliche Begutachtungen, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder erneute Befähigungsprüfungen zu absolvieren.
- Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren (Klasse C, D) bzw. 10 Jahren (Klasse A, B) erloschen ist.
Antragstellung
ausschließlich persönlich
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§§21 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1399
Faxnummer: 0345 221-1384
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Fahrerlaubnisbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.