Dienstleistungen
Dienstleistungen
Führerschein, Internationaler Führerschein
Beschreibung der Dienstleistung
Bei Reisen in die (meisten) außereuropäischen Länder wird, zusätzlich zum nationalen Führerschein, ein internationaler Führerschein, als Übersetzung, benötigt. Dieser wird auf Antrag zusätzlich zum EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Weitere Informationen, wo ein internationaler Führerschein tatsächlich benötigt wird, geben auch Automobilclubs, Botschaften oder Konsulate.
Sofern beabsichtigt wird Kraftfahrzeuge in Thailand zu führen, wird die Mitnahme des Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 empfohlen. Sollten Sie noch in weiteren Ländern Kraftfahrzeuge führen wollen, wird deshalb zusätzlich ein Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1968 benötigt. Informationen hierzu erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde.
Gebühr
15,00 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
Die Ausstellung erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde Am Stadion 6 bei vorhandenen Kartenführerschein in Ausnahmefällen am Tag der Antragstellung. In allen anderen Fällen dauert die Bearbeitung maximal eine Woche.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Passverordnung (das Lichtbild muss in Papierform vorliegen)
- deutscher EU-Kartenführerschein bzw. nationaler ausländischer Führerschein
- wenn kein Kartenführerschein vorliegt, muss eine Umstellung des Papierführerscheinserfolgen
Zusätzliche Hinweise
- Die Ausstellung eines internationalen Führerscheines kann auch in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale) beantragt werden, wenn ein Kartenführerschein vorhanden ist.
- Da die Bearbeitungsdauer für die Umstellung eines deutschen Alt-Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. 4 Wochen dauert, sollten Sie, sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, eine frühzeitige Antragstellung vornehmen.
- Der Internationale Führerschein gilt maximal 3 Jahre.
- Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden, er ist immer neu zu beantragen.
Antragstellung
persönlich
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1399
Faxnummer: 0345 221-1384
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Fahrerlaubnisbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.