Dienstleistungen
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Fahrerlaubnis, Ersterteilung/ Erweiterung
Beschreibung der Dienstleistung
Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse/n A, A2, A1, AM, L, T und B. Der Antragsteller oder die Antragstellerin war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Bei dem erstmaligen Erwerb der Klasse/n C, C1, CE sowie D, D1 oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist.
Gebühr
- 43,40 EUR - 77,60 EUR (antragsbezogen)
- zzgl. 4,85 EUR Direktversand
Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
ca. vier Wochen nach bestandener Prüfung kann Abholung erfolgen, bzw. erfolgt die Zustellung durch die Bundesdruckerei
(Erteilung Prüfauftrag ca. 2 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (in der Fahrschule erhältlich)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Antragstellern Titel, Pass, Reiseausweis (keine vorläufigen Bescheinigungen))
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung)
- Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (2 Jahres-Frist)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste Hilfe Schulung
Zusätzlich bei Ersterteilung im „BF17“ für jede Begleitperson:
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Kopie EU-Kartenführerschein
Bei Erwerb der Klasse C/CE (LKW) oder D/DE (Bus) zusätzlich:
- Ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes (formgebunden, nach Anlage 5 Nr. 1 FeV)
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (formgebunden, nach Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV)
- Führungszeugnis (bei D/DE immer, sonst nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
- Medizinisch-psychologisches bzw. fachärztliches Gutachten (nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
- Leistungsgutachten (auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) bei Ausnahmen vom Mindestalter
zusätzlich für Berufskraftfahrer:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung oder Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Antragstellung
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1399
Faxnummer: 0345 221-1384
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Fahrerlaubnisbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.