Dienstleistungen
Dienstleistungen
Fahrverbot (amtliche Verwahrung Führerschein)
Beschreibung der Dienstleistung
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben, können Sie Ihren Führerschein zur Abgeltung eines Fahrverbotes in der Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt im Auftrag der anordnenden Bußgeldstelle (in Anordnung genannt). Die Hinterlegung wird an die entsprechende Behörde gemeldet.
Hinweis: Hinterlegungen aufgrund gerichtlicher Fahrverbote sind nicht möglich.
Alternativ können Sie das Führerscheindokument auch an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde zur Hinterlegung einschicken. Dies trifft auch auf gerichtliche Fahrverbote zu.
Gebühr
25,00 Euro
Benötigte Unterlagen
Bußgeldbescheid im Original
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1399
Faxnummer: 0345 221-1384
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Fahrerlaubnisbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.