Dienstleistungen
Dienstleistungen
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Beschreibung der Dienstleistung
Ausnahmen sog. "Parkerleichterungen" werden für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) und Blinde (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt.
Gebühr
30,00 EUR
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- ein Passbild
- Kopie Führerschein und Fahrzeugschein
Zusätzliche Hinweise
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Parkerleichterung beantragen zu können:
für EU-Parkausweis:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „Bl“ (Blind)
für Parkerleichterung für die Bundesrepublik – für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ (Gehbehindert) und „B“ (Begleitung) und einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den Unteren Gliedmaßen
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem GdB von 70 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem GdB von 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von 60 Prozent vorliegt
- Doppelstomaträger
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von 70 Prozent vorliegt
- Voraussetzung:
positive Bescheinigung des Landesverwaltungsamtes, Referat Schwerbehindertenrecht, Maxim-Gorki-Straße 4-7 in 06114 Halle
für Parkerleichterung für Sachsen-Anhalt (wird auf Grundlage eines ärztlichen Attests für 6 Monate genehmigt, eine Verlängerung ist nicht möglich):
- wenn eine Person vor oder nach einer schweren Operation steht, sich in oder nach einer medizinischen Behandlung befindet
- Maßgeblich ist nur die vorübergehende, weniger als sechs Monate dauernde außergewöhnliche Gehbehinderung
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
Gem. RdErl. des MWV und MS vom 24. 2. 1998 – 52-05132 - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte
§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Schwerbehindertengesetz
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Schramm-Maeder
Sachbearbeiterin Verkehrsorganisatorin Stadtgebiet West, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte
Zimmer: 816Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1304
Faxnummer: 0345 221-1367
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Verkehrsorganisation (37.3.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1240
Faxnummer: 0345 221-1367
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.