Dienstleistungen
Dienstleistungen
Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
Beschreibung der Dienstleistung
Für die Betreibung des Geschäfts eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
Gebühr
Je nach Verwaltungsaufwand 150,00 EUR - 600,00 EUR
Erforderliche Unterlagen
Einzelpersonen
- vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden.
- eine Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht in Halle (Saale): Justizzentrum
- eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes, in Halle (Saale): Abteilung Steuern des Fachbereichs Finanzen, Schmeerstraße 1 in 06108 Halle (Saale)
- Schriftlicher Nachweis, dass der Antragsteller für den Gewerbebetrieb über die erforderlichen finanziellen Mittel oder die entsprechenden Sicherheiten verfügt.
Nur für juristische Personen (GmbH, AG)
- gleiche persönlichen Voraussetzungen wie bei einem Einzelgewerbetreibenden (Die Unterlagen beziehen sich hier auf den/die künftigen Geschäftsführer/Vorstand).
- Handelsregisterblatt, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Zusätzliche Hinweise
- Bei Antragseinreichung sind 150,00 EUR im Rahmen der Kassenzeiten per ec-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich).
- Die Restgebühr wird fällig bei Erlaubniserteilung.
- Eine Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.
- Die Tätigkeit darf erst dann ausgeübt werden, wenn Sie im Besitz der Erlaubnis sind.
- Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt.
Antragstellung
persönlich
durch Dritte mit Vollmacht unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung(GewO) § 34
Pfandleiherverordnung(PfandlV)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Günther
Sachbearbeiterin Makler, Pfandleiher, Versteigerer, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler
Zimmer: 915Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1409
Faxnummer: 0345 221-1375
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Gewerbe (37.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1405
Faxnummer: 0345 221-1375
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.