Dienstleistungen
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Veranstaltungen mit Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen, Genehmigung
Beschreibung der Dienstleistung
Veranstaltungen mit Verwendung von Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen müssen genehmigt werden.
Die Genehmigungspflicht gilt nicht für eingetragene Vereine, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für Vereine gilt eine zweiwöchige Anzeigepflicht vor Veranstaltungsbeginn.
Gebühr
50,00 bis 1.000,00 EUR
Bearbeitung
bis mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Anzeigeformular
Antragstellung
persönlich (per Fax oder auf dem Postweg)
Rechtsgrundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz
Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (siehe Satzung)
Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 20.05.2015 (siehe Amtsblatt Nr. 10 vom 27.05.2015, Seite 6)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Börner
Sachbearbeiter
Zimmer: 903Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1205
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.