Dienstleistungen
Dienstleistungen
KfZ, Zulassung von Elektrofahrzeugen
Beschreibung der Dienstleistung
Das Elektrokennzeichen kann für alle Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 sowie L3e, L4e, L5e, L7e die einen der drei privilegierten Antriebe haben beantragt werden.
Privilegierte Antriebe sind:
- Der rein batterieelektrische Antrieb
- Der elektrische Brennstoffzellenantrieb sowie
- Der von außen aufladbare hybrid-elektrische Antrieb (sog. Plug-in-Hybrid)
Die privilegierten Fahrzeuge erhalten ein neues Kennzeichen mit der Kennung „E“ nach den Ziffern (rechter Rand).
Gebühr
17,70 Euro bis 50,00 Euro
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Übereinstimmungs-Bescheinigung (sog. Coc-Papier - technische Beschreibung)
- Gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (ehemals Doppelkarte)
- Bei Saisonzulassung eVB für Saisonkennzeichen/Zeitraum ausstellen lassen
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: aktueller Gewerbeanmeldung oder aktuellem Handelsregisterauszug
Bei GbR: Vertrag und benannter Vertreter
Zusätzliche Hinweise
- Für bereits zugelassene Fahrzeuge welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, kann auf Antrag ein E-Kennzeichen zugeteilt werden.
- Die Zulassungsbehörde darf erst ein Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer genügt ist. Somit ist eine Zulassung eines Fahrzeuges in Sachsen-Anhalt ab diesem Zeitpunkt nur noch möglich, wenn
- eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular) von einem Konto bei einem Geldinstitut erteilt worden ist (Ausnahmen regelt das Hauptzollamt) und
- die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, bei der Hauptzollverwaltung Sachsen-Anhalts weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat noch Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer schuldet.
- Bestehen Kraftfahrzeugsteuerrückstände, auch aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen, erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Steuerschuld beim Hauptzollamt beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist nicht möglich.
- Eine Zulassung ist durch Bevollmächtigte (siehe Vordruck unter: Formulare und andere Dokumente) möglich. Dazu muss der zulassende Dritte eine vom Fahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig ist den Zulassungsbehörden eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Dritten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
- Bestehen noch Gebührenrückstände aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen bei der Stadt Halle (Saale), erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Gebührenschuld bei der Stadt beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist möglich.
Antragstellung
persönlich durch den Fahrzeughalter
durch Dritte mit Vorlage einer Vollmacht (siehe Vordruck unter: Formulare und andere Dokumente) und Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie Personaldokument des Antragstellers (Original)
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15. September 2015
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Kfz - Zulassungsbehörde (33.1.5)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
Faxnummer: 0345 221-1463
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Kfz - Zulassungsbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Do: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Sa: geschlossen
So: geschlossen