Dienstleistungen
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Gaststättengewerbe – Anzeige
Beschreibung der Dienstleistung
Wer in der Stadt Halle (Saale) ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Team Gewerbe des Fachbereiches Sicherheit anzeigen. Die Anzeige nach § 2 Abs. 1 GastG LSA ist unabhängig von der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO zu erstatten.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an seiner gewerblichen Niederlassung verabreicht.
Gebühr
- Erstanzeige ohne Zuverlässigkeitsprüfung: 100,00 Euro
- Änderungsanzeige ohne Zuverlässigkeitsprüfung: 30,00 Euro (dazu zählt auch die Anzeige für die Aufgabe des Betriebes)
- Erst- oder Änderungsanzeige mit Zuverlässigkeitsprüfung je nach Verwaltungsaufwand: 150,00 bis 700,00 Euro
Erforderliche Unterlagen
- wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anzeige (siehe Formulare)
Für Gewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken oder alkoholische Getränke (Flaschenbier) zum Mitnehmen über die Straße abgeben wollen, ist eine Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen. Dazu sind folgende Unterlagen zusammen mit der Anzeige nach § 2 Abs. 1 GastG einzureichen:
- Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis beim Amtsgericht
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen Gemeinde
Ist der Anzeigende eine juristische Person, so sind neben den oben genannten Unterlagen für den Geschäftsführer folgende Unterlagen für die juristische Person einzureichen:
- Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Insolvenzgericht beim Amtsgericht
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen Gemeinde
Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit entfällt, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die nicht älter als 1 Jahr ist.
Die Anzeigen können innerhalb der Sprechzeiten eingereicht werden. Für die Bearbeitung der Anzeige mit Zuverlässigkeitsprüfung wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 150,00 € fällig.
Die Gebührenentrichtung ist nur zu den Kassenzeiten und nur per EC-Lastschriftverfahren möglich.
Kassenzeiten:
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Zusätzliche Hinweise
Die Anzeige über den Beginn des Gaststättengewerbes wird unverzüglich weitergeleitet an:
- Fachbereich Bauen, Abt. Baugenehmigung
- Fachbereich Gesundheit, Team Lebensmittelüberwachung
- Fachbereich Gesundheit, Gesundheitsschutz
- Fachbereich Umwelt, Untere Immissionsschutzbehörde
Für den Jugendschutz und den Nichtraucherschutz ist das Team Gewerbe zuständig.
Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie auf der Seite Kinder- und Jugendschutz.
Rechtsgrundlagen
§§ 2, 3 und 8 Gaststättengesetz (GastG) LSA
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Köhmstedt
Sachbearbeiter Gaststätten
Zimmer: 918Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1418
Faxnummer: 0345 221-1375
zur Telefonbuchansicht von Frau Krause
Sachbearbeiterin Gaststätten
Zimmer: 920Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1417
Faxnummer: 0345 221-1375
zur Telefonbuchansicht von Herr Sonntag
Sachbearbeiter Gaststätten
Zimmer: 920Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1416
Faxnummer: 0345 221-1375
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Gewerbe (37.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1405
Faxnummer: 0345 221-1375
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.