Dienstleistungen
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Aufenthaltserlaubnis für Hochschulabsolventen zur Arbeitsplatzsuche
Beschreibung der Dienstleistung
Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis kann für 18 Monate erteilt werden.
Gebühr
Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind bei Antragstellung zu entrichten und zu betragen:
- 96 EUR für die Verlängerung bis zu drei Monaten
- 93 EUR für die Verlängerung von mehr als drei Monaten
Bearbeitung
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Hier ist nach der Beantragung mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen
- anerkannter und gültiger Nationalpass
- vollständig ausgefüllter Formblattantrag
- biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des Aufenthaltszwecks (Studienabschluss)
- Nachweis der gesicherten Finanzierung des Aufenthaltes zur Arbeitsplatzsuche (Finanzierung wie für Studenten)
- Mietvertrag, bei Untermietverträgen, Bestätigung des Vermieters (Original und Kopie)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz (Original und Kopie)
Zusätzliche Hinweise
- Bei gestaffelten Nachweis der Finanzierung kann der Aufenthaltstiel auch in Abschnitten erteilt werden
- Als Auflage gilt Erwerstätigkweit gestattet
Antragstellung
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da für den eAT Fingerabdrücke und die Unterschrift erfasst werden müssen.
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder persönlich vereinbaren können.
An den Tagen Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 15:30 Uhr sind nur die persönliche Terminvereinbarung sowie die Klärung kurzer Anliegen und die Dokumentenabholung möglich.
Rechtsgrundlagen
Es gilt der § 16 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt.
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team 1 Einreise und Aufenthalt (33.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221
Faxnummer: 0345 221-5312
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team 1 Einreise und Aufenthalt
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 15:30 Uhr (Terminvergabe, kurze Anliegen)
Di: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 15:30 Uhr (Terminvergabe, kurze Anliegen)
Do: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen