Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
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Verpflichtungserklärung bei Einladungen nach Deutschland
Wie kann ich einen Bekannten oder ein Familienmitglied nach Deutschland einladen? - Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann.
Kurzaufenthalts-Visum
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Mehr zum Kurzaufenthalts-Visum erfahren Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Dort können sie auch das Antragsformular für ein Schengen-Visum herunterladen.
Weitere Informationen in der Dienstleistungsbeschreibung: