Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
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- Terminvergabe
- Dienstleistungen der Abteilung Einreise und Aufenthalt
- Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
- Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels
- Fiktionsbescheinigung
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- Erlischt mein Aufenthaltstitel bei einem Auslandsaufenthalt?
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- Weiterführende Links zum Thema
Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
- im Rahmen einer Antragstellung Unterlagen oder Nachweise des Antragstellers fehlen oder die Ausländerakte noch nicht in der Ausländerbehörde vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrages auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.
Informationen zur Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung und weitere Hintergründe sind auf folgender Seite zu finden: